AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LTP-Veranstaltungstechnik · Inhaber: Rene Schmid · Eichengasse 13, 2630 Ternitz

Grundlage: AGB Stand November 2017 ·

Geschäftsbedingungen für Beleuchtungs- und Beschallungstechniker

Stand November 2017

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns LTP – Veranstaltungstechnik und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft (insbesondere Verkauf, Vermietung, Sach- und Dienstleistungen, sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundele-gung unserer AGB.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Ände-rungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehme-rischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden ge-genüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3.  In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen o-der anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zu-grunde legt – uns bekannt zu geben. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewie-sen.

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau-schalpreis zu verstehen.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur-sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3.  Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Ver-packungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unter-nehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegen-über werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies ein-zelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei aus-drücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurück-zunehmen.

3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt-material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir ge-sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsverein-barung angemessen zu vergüten.

3.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen, Absperr-bänder und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.

3.6. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 150m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von € 90 abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von € 60 pro zu überwindendem Stock-werk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.

3.7.  Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An-trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3,2% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Ge-setz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun-gen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfeh-lungen der Paritätischen Kommission oder von Änderun-gen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertrags-abschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskos-ten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber je-nen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

3.8. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abge-schlossen wurde.

3.9. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Ände-rung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6. sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.7. nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten zu erbringen ist.

4. Beigestellte Geräte, Materialien, Daten, ua. (Bei-stellungen)

4.1. Werden Beistellungen vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 7 % des Werts der Beistellungen zu berechnen.

4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind nicht Gegen-stand von Gewährleistung.

4.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft (einschließ-lich vereinbarter Dateiformate) von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

5. Zahlung

5.1. Die Hälfte des Entgeltes wird bei Vertragsab-schluss, die andere Hälfte bei Leistungsbeginn fällig.

5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf ei-ner ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kun-den schriftlichen – Vereinbarung.

5.3. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir ge-mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug da-zu berechtigt, 19,78 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.

5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsscha-dens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. Eichengasse 13 – 2630 Ternitz – Steuer-Nr. 33 198/1456  – USt-ID ATU72863369

5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen an-derer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zah-lungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge-schäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wo-chen erfolglos gemahnt haben.

5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen ge-währte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und wer-den der Rechnung zugerechnet.

5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweck-entsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von 19,78 % soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde-rung steht. 5.10 Unsere Ansprüche bestehen unabhängig vom wirt-schaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle von Verzö-gerungen oder vorzeitiger Beendigung des Leistungsver-trages auf Grund eines vom Kunden zu vertretenden Ver-haltens sind wir berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen.

6. Bonitätsprüfung

6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständ-nis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläu-bigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), In-solvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehme-rinnen (ISA)und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.

7. Vereinbartes Rücktrittsrecht/Stornogebühr

7.1. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne be-sonderen Grund bis 3 Monate vor dem vereinbarten Be-ginn unserer Leistungserbringung (nur bei Vermietung, Sach- und Dienstleistung) schriftlich vom Vertrag zurück-zutreten. Erfolgt der Rücktritt bis einem Monat vor dem vereinbarten Leistungsbeginn ist eine Stornogebühr von 80% des Nettoentgelts zzgl. USt zu zahlen, danach 100% des Nettoentgelts zzg. USt.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frü-hestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung ein-schließlich Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeit und Beistellung geeigneten Personals geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteil-ten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung ken-nen musste.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, alles Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen, damit die Arbeiten ein-schließlich vereinbarter Vorarbeiten und Vorbereitungs-maßnahmen rechtzeitig angefangen und störungsfrei durchgeführt werden können. Dies wird von uns vertrags-spezifisch konkretisiert. Beispielsweise ist uns uneinge-schränkter Zutritt am Veranstaltungsort zur Leistungser-bringung zu ermöglichen.

8.3. Veranstaltungsstätten, Beistellungen, Konstruktio-nen, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit u.a. müssen für die Leistungsausführung geeignet sein. Stellt sich nachträglich heraus, dass zuvor Genanntes bzw. die Ver-anstaltungsörtlichkeit zu adaptieren ist, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.

8.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leis-tungsausführung unaufgefordert alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasser und ähnlicher Leitungen zu machen sowie die Informatio-nen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Ausfüh-rung zur Verfügung zu stellen, wie beispielsweise Bau-, Bestuhlungspläne, nötige Angaben über zeitlichen Ablauf der Veranstaltung samt Einsatzzeiten, Bühnenanweisun-gen, Unfallverhütungsvorschriften etc. und allfällige dies-bezügliche projektierte Änderungen rechtzeitig bekannt zu geben

8.5. Der Kunde hat uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort (z.B. Hochwasser) – üblicherweise im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Veranstal-tungsortes – ehestmöglich, jedenfalls aber vor Aufnahme der Arbeiten hinzuweisen.

8.6. Uns ist zur Abklärung im Rahmen der Vertragserfül-lung (z.B. Zeitpunkt, wann uns vollständiger Auf- bzw. Abbau zu ermöglichen ist) seitens des Kunden ein für die Abwicklung umfassend befugter und informierter An-sprechpartner zu benennen.

8.7. Vom Kunden sind während unserer Leistungserbrin-gung (einschließlich An- und Abbau sowie einer allfälligen Lagerung von Geräten etc.) in ausreichender Zahl Hilfs-kräfte beizustellen und geben wir dies vor Vertragsab-schluss bekannt.

8.8. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Drit-ter sowie Meldungen und Genehmigungen gegenüber Behörden, insbesondere auch urheberrechtlicher Natur, einschließlich Anmeldung der Veranstaltung, auf seine Kosten zu veranlassen, sowie für Behörden benötigte E-Befunde und statische Gutachten beizubringen. Auf diese weisen wir Verbraucher im Rahmen des Vertragsab-schlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat.

8.9. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermen-gen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. Der Kunde hat für die Absicherung von ausreichend di-mensionierten Stromkreisen zu sorgen.

8.10. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungs-ausführung unentgeltlich in ausreichender Menge und Größe versperrbare Räume für den Aufenthalt des Per-sonals sowie für die Lagerung von Arbeits- und Ver-brauchsmitteln, Werkzeugen und Materialien ebenso wie Toiletteanlagen zur Verfügung zu stellen.

9. Leistungsausführung (Aufbau, Betrieb, Abbau) 9.1 Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er-forderlich sind, Eichengasse 13 – 2630 Ternitz – Steuer-Nr. 33 198/1456  – USt-ID ATU72863369 um den Vertragszweck zu erreichen.

9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leis-tungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegen-über Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 9.3 Unsere Leistungspflichten umfassen Installation, Einweisung, Transport, Deinstallation, Lagerung und Schulung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Übernehmen wir vertraglich den Transport, können wir hiefür auch Dritte heranziehen.

9.4. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rech-nung gestellt werden.

9.5. Von uns weitergegebene Zeichnungen, Kopien. Leis-tungsangaben, Angaben über Maße und Gewichte, zuge-sagte Auf- und Abbauzeiten, verwendete Materialien so-wie Arbeits- und Verbrauchsmittel, stellen nur annähern-de Angaben aus unserer Praxiserfahrung dar.

9.6.  (Vor-)Installation, Auf- und Abbau sowie Bedie-nung der Geräte erfolgen nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten, technischen Möglichkeiten und den An-weisungen des Kunden durch den von ihm benannten An-sprechpartner sowie der zuständigen Behörden. 9.7 Bei einer wesentlichen Änderung unserer vertragli-chen Pflichten nach Vertragsabschluss zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden (z.B. nicht von uns verursachte über die vereinbarte Zeit hinausgehende Probendauer) sind wir berechtigt, dem Kunden den erfor-derlichen Mehraufwand an Material und Arbeit in Rech-nung zu stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prü-fung, ob und zu welchen Bedingungen eine Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, gegenüber Verbrauchern je-doch nur, wenn wir schriftlich darauf hingewiesen haben. 9.8 Ebenso ist Mehraufwand durch gewünschte Zusatz-leistungen wie insbesondere infolge Vorlegens von Da-ten in nicht digitalisierter Form bzw. anderen als verein-barten Formaten, notwendiger und zumutbarer Inan-spruchnahme von Leistungen Dritter, Aufwand für Li-zenzmanagement, in Auftrag gegebener Test-, Recher-chedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie au-ßerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen gesondert zu vergüten.

9.9. Ist uns der Abtransport von Geräten und Material aufgrund nicht uns zurechenbarer Umstände nicht unver-züglich möglich (z.B. augrund geltenden Nachtfahrverbo-tes), werden diese zwischenzeitig in geeigneter Weise auf Gefahr und Kosten des Kunden am Veranstaltungsort ge-lagert.

9.10. Referenznennung und werbliche Nutzung: Wir sind berechtigt, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit durchgeführte Aufträge, Projekte und Veranstaltungen unter Angabe der Veranstaltungsbezeichnung, des Veranstaltungsortes sowie unserer erbrachten Leistungen als Referenz anzuführen und für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere projektbezogene Foto- und Videoaufnahmen auf unserer Website, in sozialen Medien, Präsentationen und sonstigen Werbemitteln. Dies gilt auch bei einer Beauftragung durch Vermittler, Agenturen, Generalunternehmer oder sonstige Dritte ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zum Veranstalter oder Endkunden. Der Auftraggeber kann dieser vertraglichen Werbenutzung binnen 14 Kalendertagen nach vollständiger Auftragsbeendigung in Textform widersprechen. Erforderliche Rechte und Freigaben Dritter bleiben davon unberührt; der Auftraggeber hat uns auf ihm bekannte Nutzungsbeschränkungen hinzuweisen.

10. Leistungsfristen und Termine

10.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti-gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein-flussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu-mutbar machen.

10.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entspre-chend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

10.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

10.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Set-zung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger An-drohung des Rücktritts zu erfolgen.

11. Berechtigte Anweisung und Außerbetriebset-zung

11.1. Wir sind berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen oder erforderlichenfalls abzubauen, wenn wetter-bedingt eine Gefahr für unsere Geräte und Anlagen oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Per-sonen besteht.

11.2. Ebenso dürfen wir die Anlage abschalten oder ab-bauen, wenn die Anlage durch Tumulte oder ähnliche ri-sikoträchtige Situationen gefährdet wird.

11.3. Bei berechtigter Außer-Betrieb-Setzung der Anlage verzichtet der unternehmerische Kunde auf die Ableitung von Schadenersatzansprüchen.

11.4. Werden durch die Anlage Personen oder Sachen gefährdet, sind wir berechtigt Anweisungen zur Vermei-dung von Gefahren zu geben. Der Kunde hat diesfalls auf mögliche Gefahren auch gegenüber Dritten hinzuweisen.

12. Gefahrtragung

12.1. Gefahrtragung (für Verlust, Beschädigung) Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

12.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithal-ten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

12.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen die-ses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde ge-nehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

13. Annahmeverzug

13.1. Gerät der Kunde länger als 2 Stunden in Annahme-verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis-tungen oder anderes), und hat der Kunde trotz angemes-sener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis-tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver-fügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs-ausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegeben-heiten angemessenen Frist nach beschaffen.

13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Hö-he von € 150 zusteht.

13.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes-sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eichengasse 13 – 2630 Ternitz – Steuer-Nr. 33 198/1456  – USt-ID ATU72863369

13.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 70 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach-weis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist vom Verschulden unabhängig.

13.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

14. Eigentumsvorbehalt (Kauf)

14.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst über-gebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

14.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.

14.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforde-rung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.

14.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbe-haltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

14.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkur-ses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vor-behaltsware unverzüglich zu verständigen.

14.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.

14.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechts-verfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

14.8.  In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

14.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

15. Schutzrechte Dritter / AKM

15.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un-terlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berech-tigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter ein-zustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu bean-spruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

15.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

15.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kun-den für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten-vorschüsse zu verlangen.

15.4. Nutzungsrechte sind vom Kunden zu erwirken und trägt dieser die anfallenden Entgelte, einschließlich AKM Gebühren.

16. Unser geistiges Eigentum

16.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigen-tum.

16.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Wei-tergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheim-haltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegan-genen Wissens Dritten gegenüber.

17. Gewährleistung

17.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

17.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei-chender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fer-tigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

17.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

17.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unter-nehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzu-räumen.

17.5. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unbe-rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Auf-wendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

17.6. Der unternehmerische Kunde hat stets zu bewei-sen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

17.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unterneh-merische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemes-senen Frist ab Entdecken angezeigt werden.

17.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhe-bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden un-verzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

17.9. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

17.10. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmeri-schen Kunden an uns zu retournieren.

17.11. Die Kosten für den Rücktransport der mangel-haften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmeri-sche Kunde.

17.12. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u.ä. nicht in technisch ein-wandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

18. Haftung

18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli-cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver-zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz Eichengasse 13 – 2630 Ternitz – Steuer-Nr. 33 198/1456  – USt-ID ATU72863369 oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der tech-nischen Besonderheiten.

18.2.  Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haf-tung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer al-lenfalls durch uns abgeschlossenen betrieblichen Haft-pflichtversicherung.

18.3. Diese Beschränkung gilt gegenüber dem unterneh-merischen Kunden auch hinsichtlich des Schadens an ei-ner Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen ha-ben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

18.4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zu-fügen.

18.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

18.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb-nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut-zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

18.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche-rung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruch-nahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kun-den durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung ent-stehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

19.   Besondere Bestimmungen zur Miete

19.1. Im Rahmen der Vertragserfüllung auf Zeit von uns zur Verfügung gestellte Geräte, Zubehör und ähnli-ches werden dem Kunden in einwandfreiem Zustand übergeben, und wird dies in einem Übergabeprotokoll vom Kunden bestätigt. Mit Übergabe bzw. vertragsgemä-ßer Bereithaltung zur Abholung beginnt die Mietdauer.

19.2.  Der Kunde ist verpflichtet, bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 450€ zu entrichten, wovon er sich durch Nachweis einer Bankgarantie in entsprechendem Umfang befreien kann.

19.3. Mitgelieferte Verpackungen sind vom Kunden, so-fern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, zu retournieren.

19.4. Vom Kunden sind die überlassenen Gegenstände gegen jedwedes Schadensereignis (Beschädigung ein-schließlich Vandalismus, Diebstahl, Veruntreuung oder sonstiges Abhandenkommen) zu versichern.

19.5. Von einem Schadensereignis hat der Kunde uns umgehend zu benachrichtigen, und uns die unverzüg-liche Reparaturdurchführung zu ermöglichen. Der Kunde hat uns entstehende Nachteile durch verspätete Meldung zu ersetzen.

19.6. Der Kunde hat die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und sich ausschließlich fachkun-diger Personen zur Bedienung, Auf- und Abbau der Ge-genstände zu bedienen.

19.7. Der Kunde hat von uns überlassene Geräte, Zu-behör und sonstige Gegenstände vor Witterungs-, Frem-deinflüssen und sonstigen äußeren Einflüssen in geeig-neter Weise (zB Überdachung bei oben air, Abdeckung der Kabelwege mit schweren Gummimatten etc.) zu schützen, andernfalls wir berechtigt sind, entsprechende Schutzmaßnahmen auf Kosten des Kunden zu treffen.

19.8. Die tatsächliche Mietdauer endet erst bei Rückgabe der Gegenstände gegen Unterzeichnung des Mietgegenscheins, bei Übergabe zum Transport an uns erst bei Einlangen bei unserem Betrieb. Bei Nichtnutzung gemieteter Geräte, welche nicht entsprechend retourniert wurden, ist ein Kostenabzug nicht möglich.

19.9.  Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, wird für die Dauer der Zeitüberschreitung pro angefan-genem Tag ein Benützungsentgelt das dem rechnerisch pro Miettag vereinbarten Entgelt entspricht verrechnet. Wir sind zur Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden berechtigt. Ist für den Kunden die längere Miet-dauer erkennbar, hat er uns bei einer vereinbarten Miet-dauer von zumindest 5 Tagen darüber 4 Werktage davor unter Angabe der voraussichtlichen Dauer zu verständi-gen, bei kürzerer Mietdauer reicht die Benachrichtigung am letzten vereinbarten Miettag.

19.10.  Zur gewöhnlichen Erhaltung der überlassenen Gegenstände ist der Kunde verpflichtet, wobei derartige Arbeiten fachgerecht auf seine Kosten zu veranlassen sind. Im Gegenzug hat er die durch den vertragsgemäßen Gebrauch bewirkten Veränderungen der überlassenen Ge-genstände einschließlich Verschlechterungen nicht zu ver-treten.

19.11.  Bei Veränderungen, die nicht durch den ver-tragsgemäßen Gebrauch bewirkt wurden, hat der Kunde die Kosten der Wiederherstellung des Zustandes bei Übergabe zu tragen, bei Verlust ist der Neuwert zu erset-zen. 19.12,  Werden überlassene Gegenstände stark verun-reinigt retourniert, hat der Kunde die für die Reinigung an-fallenden Kosten zur Gänze zu ersetzen.

19.13.  Die Überlassung von uns auf Zeit zur Verfü-gung gestellter Geräte, Zubehör und ähnliches an Dritte – sei es entgeltlich oder nicht – ist nur zulässig, soweit der Kunde sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag auch an diesen vertraglich überbindet. Informiert uns der Kunde von einer solchen Überlassung, wird dadurch kein Ver-tragsverhältnis des Dritten mit uns begründet, auch wenn wir der Überlassung nicht widersprechen. Uns gegenüber haftet für die Einhaltung des Vertrages weiterhin der Kun-de.

19.14. Kommt der Kunde wesentlichen vertraglichen Ver-pflichtungen nicht nach, so können wir den Mietvertrag fristlos kündigen.

20. Salvatorische Klausel

20.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht be-rührt.

20.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde ver-pflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzrege-lung zu Eichengasse 13 – 2630 Ternitz – Steuer-Nr. 33 198/1456  – USt-ID ATU72863369 treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

21. Allgemeines

21.1. Es gilt österreichisches Recht.

21.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

21.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens 2630 Ternitz.

21.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver-hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichts-stand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Ver-braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Be-schäftigung hat.

22.  Zusätzliche Informationen

22.1. Der Kunde erklärt sich bereit für unsere Technik Freigetränke in unbegrenzter Stückzahl bereitzustel-len.

22.2. Sollte eine Auftragsdauer länger wie 5 Stunden dau-ern muss der Vertragspartner unseren Mitarbeitern eine warme Mahlzeit zur Verfügung stellen ansonst wird eine Pauschale von €25/Tag verrechnet

22.3. Falls ein Stromanschluss unserer Seite benötigt wird ist dieser im Umkreis von 20m zu Stationieren! Die Sicherungen müssen eine C Charakteristik aufweisen.

22.4. Sollte die Veranstaltung im freien sein, hat der Kunde die Pflicht unseren Mitarbeiter ein Zelt (Wasserdicht) für Sonnen und Kälteschutz zu stellen, sollte die Veranstaltung im Winter stattfinden, ist das Zelt auf 23°C die Zeit an wo sich unsere Techniker für Sie im Einsatz sind zu beheizen Voraussetzung um dort die Ton. oder Lichttechnische Betreuung vorzunehmen.

22.5. All die oben genannten Punkte zu 22. müssen vor unserem Eintreffen erledigt sein und vorbereitet zur Verfügung Stehen

22.6. Sollte dies nicht der Fall sein dürfen wir unsererseits aus den Vertrag zurücktreten und die Kosten sind zur gänze vom Veranstalter zu tragen. Eichengasse 13 – 2630 Ternitz – Steuer-Nr. 33 198/1456  – USt-ID ATU72863369